Seit heute kann die Überbrückungshilfe 3 beantragt werden. Unternehmen können den Antrag über Ihre Steuerberater/innen, Wirtschaftsprüfer/innen, vereidigte Buchprüfer/innen und/oder Rechtsanwälte/innen stellen. Soloselbständige können wieder unter Verwendung des ELSTER-Zertifikats selbst den Antrag stellen.
Wir haben euch hier die Links zu den Infos und zum Antragsportal zusammengestellt:
Wir drücken Euch die Daumen für eine hoffentlich schnelle Hilfe!