Corona-Lockerungen – PK der Bundeskanzlerin Angela Merkel

Billi
Author: Billi

Nach den heutigen Corona-Beratungen von Bund und Ländern informierte Bundeskanzlerin Angela Merkel die Öffentlichkeit in der anschließenden Pressekonferenz über die getroffenen Beschlüsse hinsichtlich der Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Diese Informationen waren nach dem Vorpreschen einzelner Bundesländer in den letzten Tagen vor allem von der nach wie vor massiv betroffenen Gastronomiebranche gespannt erwartet worden.

Die Kanzlerin wies darauf hin, dass wir die erste Phase der Pandemie hinter uns und das Ziel, das Gesundheitssystem nicht zur überlasten, erreicht haben. Trotzdem kommt es jetzt darauf an, die weiteren Beschlüsse auch zukünftig zu beachten. Hier erste Details zu den Beschlüssen:


  • Kontaktbeschränkungen bleiben vorerst wie auch die Maskenpflicht weiter aufrecht erhalten.
  • Bundesweit sollen sich Angehörige von 2 Haushalten treffen dürfen, der Aufenthalt im öffentlichen Raum soll nicht nur allein, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person, sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet werden. Die 1,5m-Regel hat weiterhin Bestand.
  • Eine Kontaktperson soll künftig wieder Zutritt zu Pflegeeinrichtungen haben (Behinderten-/Seniorenheime)
  • Die einzelnen Bundesländer übernehmen mehr Eigenverantwortung für weitere regionale Lockerungen der Corona-Beschränkungen unter Beachtung der Fallzahlen.
  • Für KiTas und Schulen werden auf Länderebene entsprechende Lockerungen verkündet werden.
  • Auch für die Gastronomie werden die Länder eigene Konzepte vorstellen, damit diese Betriebe baldmöglichst wieder öffnen können.
  • Trainings- und Breitensport unter freiem Himmel wird wieder erlaubt. Voraussetzung ist ein Mindestabstand von 1,5-2 Meter bei der Ausübung der Sportart. Kontaktsportarten sind weiterhin nicht erlaubt, es gelten Hygienevorschriften, insbesondere bzgl. der verwendeten Sportgeräte. Auch der Profisport (z.B. Fußball-Bundesliga) soll wieder anlaufen.
  • 800qm-Regel für Geschäfte wird wohl aufgehoben, es dürfen wieder alle Geschäfte öffnen. Es soll jedoch Höchstgrenen bzgl. der Anzahl der Kunden bezogen auf die Verkaufsfläche geben und die Geschäfte sollen zu Hygienemaßnahmen verpflichtet werden.
  • Es sollen Konzepte für die Öffnung von kulturellen Angeboten (Theater, Kinos, etc) erstellt werden.
  • Treten in einem Landkreis wieder mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen auf, werden die Maßnahmen dort wieder verschärft werden, bis die Zahl wieder unter 50 innerhalb 7 Tage sinkt. Mit dieser „Notbremse“ kann regional, zielgenau und schnell reagiert und eine weitere Ausbreitung vermieden werden.

Gerade der letzte Punkt macht klar, dass es an jedem Einzelnen von uns liegt, die Vorgaben einzuhalten und damit die Fallzahlen so gering wie möglich zu halten. Dazu zählt auch und vor allem das Tragen einer Mund-Nasen-Maske im ÖPNV und beim einkaufen.

Die hier genannten Punkte stellen nur einen ersten, groben Überblick dar und sind ggf. nicht Vollständig, bzw. können je nach Bundesland abweichen.

Beachten Sie daher bitte stets die offiziellen Mitteilungen/Vorgaben der einzelnen Bundesländer, die Sie hier finden.
Generelle Vorgaben der Bundesregierung finden Sie auf dieser Seite.

Bundeskanzlerin Angela Merkel
Bundeskanzlerin Angela Merkel in der PK vom 06.05.2020

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