Coronakrise – Verständigung von Bund und Ländern zur weiteren Vorgehensweise

Billi
Author: Billi

Bund und Länder haben sich heute zur weiteren Vorgehensweise zur Eindämmung der Corona-Pandemie geeinigt. Ziel dabei ist es, die bis jetzt erreichten Erfolge bei der Eindämmung des Coronavirus zu sichern. Wie geht es jetzt aber weiter? Hier die Eckpunkte:


  • Die seit Mitte März geltenden Beschränkungen werden grundsätzlich bis zum 03.05.2020 verlängert
  • Ab dem 04.05.2020 soll der Schulbetrieb schrittweise wieder aufgenommen werden. Dies zunächst für Abschlussklassen sowie die letzte Grundschulklasse. Hierfür müssen aber entsprechende Hygienemaßnahmen erarbeitet und eingehalten werden. Die Prüfungen dieses Schuljahres sollen stattfinden. Die Kultusministerkonferenz wird bis zum 29.04.2020 ein Konzept erarbeiten, wie der Gesamtunterricht dann schrittweise wieder aufgenommen werden kann.
  • Die Notbetreuung wird auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
  • Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800qm, soie KFZ- oder Fahradhändler sowie Buchhändler können wieder öffnen, müssen dabei aber Auflagen zur Hygiene und zur Zutrittssteuerung beachten.
  • Friseurbetriebe sollen unter den gleichen Auflagen ab dem 04.05.2020 wieder öffnen dürfen.
  • Großveranstaltungen bleiben bis 31.08.2020 untersagt, ebenso sollen zunächst religiöse Zusammenkünfte nicht weiter stattfinden.
  • Ebenso soll auf private Reisen und Besuche verzichtet werden.

Rechtzeitig vor dem 04.05.2020 wird dann auf die Lage neu bewertet und die weiteren Maßnahmen abgestimmt und beschlossen werden.

Die o.g. Liste stellt nur einen groben Auszug der heute verkündeten Beschlüsse dar, den genauen Wortlaut finden sie hier.


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Corona-Beschluss
Corona-Beschluss

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