Soforthilfeprogramm für Unternehmen in Baden-Württemberg

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Author: Billi

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Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat für Gewerbliche- und Sozialunternehmen sowie für Angehörige der Freien Berufe, deren wirtschaftliche Existenz aufgrund der Corona-Krise bedroht ist, ein Soforthilfeprogramm aufgelegt. Unterstützt werden sollen kleine und mittlere Unternehmen mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Höhe der Soforthilfe

Die Soforthilfe soll wie folgt gestaffelt werden:

  • 9.000 Euro für Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigen,
  • 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigen,
  • 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigen

Beantragen der Soforthilfe

Ab Mittwochabend, dem 25.03.2020 soll für das Soforthilfeprogramm ein vollelektronischer Antragsprozess zur Verfügung stehen, meldet das Ministerium auf seiner Website dazu. Dort erhaltet ihr auch weitere Infos zum Antragsverfahren, was, wer und wie gefördert wird.

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